Nicht Ihre Schuld. Nicht Ihr Schaden.
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die Versicherung des Verursachers Ihren gesamten Schaden. Ich ermittle ihn unabhängig und vollständig.
Vom ersten Anruf bis zur Regulierung.
Die Versicherung des Unfallgegners meldet sich.
Häufig bietet sie einen eigenen Gutachter und eine Partnerwerkstatt an. Diesen Gutachter beauftragt und bezahlt der Versicherer.
Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Die Werkstatt erstellt einen Kostenvoranschlag.
Er beziffert die Reparatur. Wertminderung, Nutzungsausfall und die Beweissicherung enthält er nicht.
- Reparaturkosten
Ich besichtige Ihr Fahrzeug.
Bei Ihnen vor Ort oder in der Werkstatt. Ich dokumentiere jeden Schaden mit Messung und Lichtbild.
Auch fachgerecht repariert bleibt ein Unfallfahrzeug ein Unfallfahrzeug. Diesen Minderwert und die Zeit ohne Fahrzeug beziffere ich mit.
- Wertminderung
- Ausfallzeit
Das Gutachten.
Belastbar und mit Lichtbildern, für Sie und die Versicherung. Ist eine Reparatur unwirtschaftlich, ermittle ich Wiederbeschaffungs- und Restwert.
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
Wer trägt mein Honorar?
Das hängt von der Haftung ab. Haftet der Unfallgegner vollständig, trägt seine Versicherung mein Honorar. Sie gehen nicht in Vorleistung.
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Gegner haftet vollSeine Versicherung
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HaftungsquoteAnteilig
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Eigenes VerschuldenSie selbst
Gilt oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 €. Darunter genügt meist ein Kostenvoranschlag. Das sage ich Ihnen vorab.
Auch ohne Unfall: ein Wert, der Bestand hat.
Wertgutachten für jeden Anlass, zu einem vorab genannten Honorar.
Leasingrückgabe

Ihre Situation
Rückgabe ohne böse Überraschung.
Bei der Rückgabe stellt der Leasinggeber Schäden in Rechnung. Nicht jede Position ist berechtigt, denn normale Abnutzung ist kein Schaden.
Was mein Gutachten leistet
- Unabhängige Bewertung vor oder nach der Rückgabe
- Klare Trennung von Gebrauchsspuren und Schäden
- Belastbare Grundlage, um Nachforderungen zu prüfen
Kauf und Verkauf

Ihre Situation
Ein Preis, der sich begründen lässt.
Online-Rechner liefern Durchschnittswerte ohne Besichtigung. Beim Kauf oder Verkauf zählt der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs.
Was mein Gutachten leistet
- Marktwert auf Grundlage einer Besichtigung
- Zustand dokumentiert, mit Lichtbildern
- Vorlegbar gegenüber Käufer oder Verkäufer
Oldtimer und Youngtimer

Ihre Situation
Ein Klassiker ist so viel wert, wie sich belegen lässt.
Versicherer verlangen für Oldtimer eine aktuelle Bewertung, meist alle zwei bis drei Jahre. Beim Kauf schützt eine unabhängige Prüfung vor teuren Überraschungen.
Was mein Gutachten leistet
- Kurzgutachten für die Versicherung
- Ausführliches Wertgutachten mit Zustandsbewertung
- Kaufberatung und Ankaufuntersuchung
Gutachten nach § 23 StVZO für das H-Kennzeichen erstelle ich nicht.
Erbe und Trennung

Ihre Situation
Ein Wert, den alle Beteiligten nachvollziehen können.
Bei Erbschaft, Schenkung oder Trennung muss der Fahrzeugwert neutral festgestellt werden, oft zu einem bestimmten Stichtag.
Was mein Gutachten leistet
- Neutraler Fahrzeugwert zum Stichtag
- Nachvollziehbar begründet und dokumentiert
- Vorlegbar gegenüber allen Beteiligten
Sprechen Sie mit mir, bevor Sie etwas unterschreiben.
Ich sage Ihnen offen, ob ein Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist. Auch dann, wenn die Antwort nein lautet.